Wittmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH-Windorf

Wittmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Ihr Partner in allen Belangen.

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Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Wittmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Windorf ist spezialisiert auf das Bank- und Kapitalmarktrecht. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei den komplexen Geschäftsverbindungen zwischen Kreditinstituten und Kunden. Wir beraten Sie im Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung und helfen Ihnen bei Fragen zum Zahlungsverkehr, Wertpapierhandel und Depotgeschäft sowie im Investmentgeschäft. Darüber hinaus sind wir Experten in der Vermögensverwaltung und Vermögensverwahrung. Auch Themen wie Factoring, Leasing, Geldwäsche, Datenschutz und Bankentgelte gehören zu unserem Leistungsspektrum. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre finanziellen Interessen zu schützen.

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Mietrecht

Im Bereich des Mietrechts bietet die Wittmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH umfassende Beratung für sowohl Mieter als auch Eigentümer. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung und Prüfung von Mietverträgen und klären Fragen zu Betriebskosten und Kündigungen. Unsere Fachanwälte unterstützen Sie auch bei Mieterhöhungen und rechtlichen Auseinandersetzungen mit Käufern oder Maklern. Wir beraten Sie zudem in Bezug auf Grundschuld und Hypothek, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie rechtssicher handeln können.

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Gewerblicher Rechtsschutz

Der gewerbliche Rechtsschutz ist ein zentraler Bestandteil unserer rechtlichen Dienstleistungen. Wir helfen Unternehmen in Windorf dabei, ihre Marken, Patente und Urheberrechte zu schützen. Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der Abwehr von Verletzungen im gewerblichen Rechtsschutz zur Seite. Durch unsere fundierte Beratung stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen wettbewerbsfähig bleibt und rechtlich abgesichert ist.

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IT-Recht

In der heutigen digitalen Welt ist das IT-Recht von entscheidender Bedeutung. Die Wittmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet umfassende Beratungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Wir unterstützen Sie im Immaterialgüterrecht und sorgen dafür, dass Ihre Daten im Datenschutz und Sicherheit geschützt sind. Zudem beraten wir zu Kommunikationsnetzen und -diensten, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den rechtlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig innovative Lösungen nutzen kann.

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Rechtsanwältin Bettina Wittmann – Ihre Expertin für Verbraucherrecht

Seit 2008 ist Rechtsanwältin Bettina Wittmann die geschäftsführende Gesellschafterin der Wittmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Mit einer beeindruckenden Bilanz an erfolgreichen Verfahren steht sie Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Seite, wenn es darum geht, gegen Kreditinstitute, Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften vorzugehen.

Dank ihrer umfangreichen Fachkenntnisse im Bereich Verbraucherrecht bietet sie Ihnen wertvolle Unterstützung bei der Abwehr von Anlegerklagen. Ihr Augenmerk liegt dabei besonders auf den Belangen des Verbraucherschutzrechts, um Ihre Rechte und Interessen optimal zu vertreten.

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Vertrauen Sie auf ihre langjährige Erfahrung, um Ihre rechtlichen Anliegen erfolgreich zu bewältigen.

Aktuelles

von SEO - Trustfactory 10. März 2025
Die Dachholding und die Tochtergesellschaft DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH haben Insolvenz Insolvenz angemeldet. Zwei weitere Insolvenzanträge für verbundene Firmen sollen in Vorbereitung sein. Schadenersatzansprüche prüfen Anleger sollten prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche zustehen. So kommen Forderungen gegen Anlageberater bzw. -vermittler in Betracht, sofern diese ihre Aufklärungs- und Informationspflichten verletzt haben. Insbesondere hätten die Anleger über die erheblichen Risiken der Genussrechte, wie den qualifizierten Nachrang und das Risiko des Totalverlusts, aufgeklärt werden müssen. . Sind die Anlageberater bzw. -vermittler ihren Pflichten nicht nachgekommen, können Anleger Schadenersatzansprüche geltend machen, so Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Bettina Wittmann. Genussrechte Die Anleger der DEGAG-Unternehmen haben hauptsächlich durch den Erwerb sogenannter Genussrechte investiert. Diese stellen eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital dar und sind ein risikoreiches Finanzprodukt. "Allein ein möglicher Hinweis auf ein Teil- oder Totalverlustrisiko durch den Berater ist nicht ausreichend. Vielmehr muss dem Anleger vor Zeichnung klar sein, welche weiteren unternehmerischen Risiken er bei Zeichnung von Genussrechten eingeht. Wird dies im Berstungsgespräch nicht verdeutlicht, ist die Beratung fehlerhaft". Anleger haben sich somit mit einem hohen Risiko beteiligt, da Genussrechte keine Sicherheiten bieten und aufgrund des vereinbarten Nachrangs bei einer Insolvenz oder finanziellen Schieflage oft nahezu wertlos werden können. Rechtsbeistand für betroffene Anleger Rechtsanwältin Bettina Wittmann, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, bietet DEGAG-Anlegern eine Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten an.
von Bettina Wittmann 25. Februar 2025
Phishing – die große Bedrohung im Online- Banking Dem Rechenzentrum der Universität Würzburg zufolge starten beachtliche 92 Prozent aller Cyberangriffe mit einer Phishing-Mail und fast 75 Prozent aller Nutzer klicken auf mindestens eine von drei Phishingmails. Was ist phishing? Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Bettina Wittmann, erklärt: „Phishing ist eine Art Cyberangriff, bei dem betrügerische E-Mails, Textnachrichten, Telefonanrufe oder Websites eingesetzt werden, um Menschen dazu zu verleiten, sensible Daten weiterzugeben oder sich auf andere Weise der Cyberkriminalität auszusetzen. Phishing-Angriffe nutzen menschliches Versagen, fingierte Geschichten und Drucktaktiken, um die Opfer so zu manipulieren, dass sie sich selbst oder ihrem Unternehmen ungewollt Schaden zufügen.“ Es wird bewusst Vertrauen ausgenutzt, indem sich ein Hacker als jemand ausgibt, dem das Opfer vertraut, z. B. als Bankmitarbeiter oder Vertreter einer bekannten Marke (z.B. Microsoft). Der Hacker sendet eine Nachricht, die das Opfer auffordert, eine Rechnung zu bezahlen, einen Anhang zu öffnen, auf einen Link zu klicken oder eine andere Aktion durchzuführen. Gerade bei den betrügerischen Links wird der Benutzer auf eine Website geführt, die Kreditkartennummern, Bankkontonummern, Anmeldedaten oder andere personenbezogene Daten stiehlt. Bekomme ich mein Geld zurück? Rechtsanwältin Bettina Wittmann weiter: „Grundsätzlich darf die Bank das Konto des Kunden nur dann belasten, wenn der Zahlungsvorgang autorisiert ist. Ist der Zahlungsvorgang nicht autorisiert, hat der Kunde einen Erstattungsanspruch gegen seine Bank. Nach § 675 u BGB schuldet die Bank bei nicht durch den Kunden autorisierten Verfügungen die Wiedergutschrift des abgebuchten Betrages mit Wertstellungstag genau zu der Belastung.“ Doch derzeit weigern sich einige Banken grundsätzlich, eine Erstattung nach Reinfall auf eine Phishing E-Mail vorzunehmen. So wird mitunter argumentieren, der Kunde habe die Abbuchung autorisiert und falls nicht, habe er sich jedenfalls grob fahrlässig verhalten. Deshalb sollte die Korrespondenz von Anfang an einem spezialisierten Rechtsanwalt überlassen werden. Haben Sie Fragen zum Thema „Phishing“? Dann kontaktieren Sie unsere Kanzlei – wir helfen Ihnen gerne.
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von Service Websmart 16. Dezember 2024
Der Opel-Abgasskandal begann schon in 2016, als erstmals der Verdacht geäußert wurde, Opel nutze ein Thermofenster. Allerdings ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt erst in 2018 den ersten verpflichtenden Rückruf für Opel-Diesel an. Informieren Sie sich bei der Wittmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kostenfrei und unverbindlich um Ihre persönlichen Handlungsoptionen. Sollten Sie bereits einen Rückrufbescheid des Kraftfahrt-Bundesamts erhalten haben, zeigen wir Ihnen Ihre individuellen Handlungsoptionen auf. Informieren Sie sich anhand nachstehender Liste, ob auch Sie vom „Opel-Abgasskandal“ betroffen sind. Weitere Informationen unter info@rechtsberatung-passau.de oder rufen Sie uns an unter Telefon 0851-988400. Betroffene Modelle im Opel-Abgasskandal: • Opel Astra • Opel Karda • Opel Corsa • Opel Insignia • Opel Meriva • Opel Safira
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von Service Websmart 16. Dezember 2024
Das Amtsgericht Oldenburg hat im Insolvenzantrag das Verfahren über das Vermögen der Deutschen Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH entschieden, dass deren Mietforderungen nur vom vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen werden dürfen. Dies berichtet Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank und Kapitalmarktrecht, Bettina Wittmann aus der Wittmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Passau. Diese erklärt: „ Damit haben Investoren keine Möglichkeit mehr, Mieteinnahmen aus den LED-Leuchten zu bekommen. Gerade dadurch könnte sich aus der Investition ein Totalverlust realisieren, das Geschäftsmodell letztendlich auf die Generierung von Mieteinnahmen angelegt war“. Die Wittmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät betroffene Anleger zu fehlgeschlagenen Kapitalanlagen bundesweit und vertritt diese im vorgerichtlichen bzw. auch im gerichtlichen Verfahren. Sollten Sie Probleme um Ihr Investment bei der Deutschen Lichtmiete haben, so können Sie sich gerne an die Wittmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unter info@rechtsberatung-passau.de wenden – Wir helfen Ihnen gerne!
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