Wittmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Frauenberg 1, 94575 Windorf, Deutschland
Die Dachholding und die Tochtergesellschaft DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH haben Insolvenz Insolvenz angemeldet. Zwei weitere Insolvenzanträge für verbundene Firmen sollen in Vorbereitung sein.
Schadenersatzansprüche prüfen
Anleger sollten prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche zustehen. So kommen Forderungen gegen Anlageberater bzw. -vermittler in Betracht, sofern diese ihre Aufklärungs- und Informationspflichten verletzt haben. Insbesondere hätten die Anleger über die erheblichen Risiken der Genussrechte, wie den qualifizierten Nachrang und das Risiko des Totalverlusts, aufgeklärt werden müssen. .
Sind die Anlageberater bzw. -vermittler ihren Pflichten nicht nachgekommen, können Anleger Schadenersatzansprüche geltend machen, so Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Bettina Wittmann.
Genussrechte
Die Anleger der DEGAG-Unternehmen haben hauptsächlich durch den Erwerb sogenannter Genussrechte investiert. Diese stellen eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital dar und sind ein risikoreiches Finanzprodukt.
"Allein ein möglicher Hinweis auf ein Teil- oder Totalverlustrisiko durch den Berater ist nicht ausreichend. Vielmehr muss dem Anleger vor Zeichnung klar sein, welche weiteren unternehmerischen Risiken er bei Zeichnung von Genussrechten eingeht. Wird dies im Berstungsgespräch nicht verdeutlicht, ist die Beratung fehlerhaft".
Anleger haben sich somit mit einem hohen Risiko beteiligt, da Genussrechte keine Sicherheiten bieten und aufgrund des vereinbarten Nachrangs bei einer Insolvenz oder finanziellen Schieflage oft nahezu wertlos werden können.
Rechtsbeistand für betroffene Anleger
Rechtsanwältin Bettina Wittmann, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, bietet DEGAG-Anlegern eine Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten an.