Wittmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH-Windorf

Insolvenz der DEGAG Gruppe - Handlungsoptionen für betroffene Anleger


Die Dachholding und die Tochtergesellschaft DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH haben Insolvenz Insolvenz angemeldet. Zwei weitere Insolvenzanträge für verbundene Firmen sollen  in Vorbereitung sein.

Schadenersatzansprüche prüfen

Anleger sollten prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche zustehen. So kommen Forderungen gegen Anlageberater bzw. -vermittler in Betracht, sofern diese ihre Aufklärungs- und Informationspflichten verletzt haben. Insbesondere hätten die Anleger über die erheblichen Risiken der Genussrechte, wie den qualifizierten Nachrang und das Risiko des Totalverlusts, aufgeklärt werden müssen. .

Sind die Anlageberater bzw. -vermittler ihren Pflichten nicht nachgekommen, können Anleger Schadenersatzansprüche geltend machen, so Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Bettina Wittmann.

Genussrechte

Die Anleger der DEGAG-Unternehmen haben hauptsächlich durch den Erwerb sogenannter Genussrechte investiert. Diese stellen eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital dar und sind ein risikoreiches Finanzprodukt.

"Allein ein möglicher Hinweis auf ein Teil- oder Totalverlustrisiko durch den Berater ist nicht ausreichend. Vielmehr muss dem Anleger vor Zeichnung klar sein, welche weiteren unternehmerischen Risiken er bei Zeichnung von Genussrechten eingeht. Wird dies im  Berstungsgespräch nicht verdeutlicht, ist die Beratung fehlerhaft".

Anleger haben sich somit mit einem hohen Risiko beteiligt, da Genussrechte keine Sicherheiten bieten und aufgrund des vereinbarten Nachrangs bei einer Insolvenz oder finanziellen Schieflage oft nahezu wertlos werden können.

Rechtsbeistand für betroffene Anleger

Rechtsanwältin Bettina Wittmann, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, bietet DEGAG-Anlegern eine Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten an.


von Bettina Wittmann 25. Februar 2025
Phishing – die große Bedrohung im Online- Banking Dem Rechenzentrum der Universität Würzburg zufolge starten beachtliche 92 Prozent aller Cyberangriffe mit einer Phishing-Mail und fast 75 Prozent aller Nutzer klicken auf mindestens eine von drei Phishingmails. Was ist phishing? Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Bettina Wittmann, erklärt: „Phishing ist eine Art Cyberangriff, bei dem betrügerische E-Mails, Textnachrichten, Telefonanrufe oder Websites eingesetzt werden, um Menschen dazu zu verleiten, sensible Daten weiterzugeben oder sich auf andere Weise der Cyberkriminalität auszusetzen. Phishing-Angriffe nutzen menschliches Versagen, fingierte Geschichten und Drucktaktiken, um die Opfer so zu manipulieren, dass sie sich selbst oder ihrem Unternehmen ungewollt Schaden zufügen.“ Es wird bewusst Vertrauen ausgenutzt, indem sich ein Hacker als jemand ausgibt, dem das Opfer vertraut, z. B. als Bankmitarbeiter oder Vertreter einer bekannten Marke (z.B. Microsoft). Der Hacker sendet eine Nachricht, die das Opfer auffordert, eine Rechnung zu bezahlen, einen Anhang zu öffnen, auf einen Link zu klicken oder eine andere Aktion durchzuführen. Gerade bei den betrügerischen Links wird der Benutzer auf eine Website geführt, die Kreditkartennummern, Bankkontonummern, Anmeldedaten oder andere personenbezogene Daten stiehlt. Bekomme ich mein Geld zurück? Rechtsanwältin Bettina Wittmann weiter: „Grundsätzlich darf die Bank das Konto des Kunden nur dann belasten, wenn der Zahlungsvorgang autorisiert ist. Ist der Zahlungsvorgang nicht autorisiert, hat der Kunde einen Erstattungsanspruch gegen seine Bank. Nach § 675 u BGB schuldet die Bank bei nicht durch den Kunden autorisierten Verfügungen die Wiedergutschrift des abgebuchten Betrages mit Wertstellungstag genau zu der Belastung.“ Doch derzeit weigern sich einige Banken grundsätzlich, eine Erstattung nach Reinfall auf eine Phishing E-Mail vorzunehmen. So wird mitunter argumentieren, der Kunde habe die Abbuchung autorisiert und falls nicht, habe er sich jedenfalls grob fahrlässig verhalten. Deshalb sollte die Korrespondenz von Anfang an einem spezialisierten Rechtsanwalt überlassen werden. Haben Sie Fragen zum Thema „Phishing“? Dann kontaktieren Sie unsere Kanzlei – wir helfen Ihnen gerne.
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von Service Websmart 16. Dezember 2024
Der Opel-Abgasskandal begann schon in 2016, als erstmals der Verdacht geäußert wurde, Opel nutze ein Thermofenster. Allerdings ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt erst in 2018 den ersten verpflichtenden Rückruf für Opel-Diesel an. Informieren Sie sich bei der Wittmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kostenfrei und unverbindlich um Ihre persönlichen Handlungsoptionen. Sollten Sie bereits einen Rückrufbescheid des Kraftfahrt-Bundesamts erhalten haben, zeigen wir Ihnen Ihre individuellen Handlungsoptionen auf. Informieren Sie sich anhand nachstehender Liste, ob auch Sie vom „Opel-Abgasskandal“ betroffen sind. Weitere Informationen unter info@rechtsberatung-passau.de oder rufen Sie uns an unter Telefon 0851-988400. Betroffene Modelle im Opel-Abgasskandal: • Opel Astra • Opel Karda • Opel Corsa • Opel Insignia • Opel Meriva • Opel Safira
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von Service Websmart 16. Dezember 2024
Das Amtsgericht Oldenburg hat im Insolvenzantrag das Verfahren über das Vermögen der Deutschen Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH entschieden, dass deren Mietforderungen nur vom vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen werden dürfen. Dies berichtet Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank und Kapitalmarktrecht, Bettina Wittmann aus der Wittmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Passau. Diese erklärt: „ Damit haben Investoren keine Möglichkeit mehr, Mieteinnahmen aus den LED-Leuchten zu bekommen. Gerade dadurch könnte sich aus der Investition ein Totalverlust realisieren, das Geschäftsmodell letztendlich auf die Generierung von Mieteinnahmen angelegt war“. Die Wittmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät betroffene Anleger zu fehlgeschlagenen Kapitalanlagen bundesweit und vertritt diese im vorgerichtlichen bzw. auch im gerichtlichen Verfahren. Sollten Sie Probleme um Ihr Investment bei der Deutschen Lichtmiete haben, so können Sie sich gerne an die Wittmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unter info@rechtsberatung-passau.de wenden – Wir helfen Ihnen gerne!
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